Nachdenkenswert
Über diesen Hinweis bin ich gerade in einem anderen Twoday-Weblog gestolpert. Leider überlas ich das bei meiner Anmeldung hier.
14. Rechte an den Inhalten der Weblogs
a. Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.
b. Weiters ermöglicht Knallgrau den Benutzern, ganze Weblogs mit den Kommentaren anderer Benutzer zu importieren und zu exportieren. Der Benutzer gestattet das Importieren und Exportieren sowie das Kommentieren der von ihm erstellter Weblogs und verpflichtet sich, von ihm importierte Kommentare zu kennzeichnen (z.B."Kommentar von User X importiert von User Y").
Ist das unbedenklich? Wird das von jedem kostenlosen Anbieter von Weblogs so gesehen und gehandhabt? Wie ist Eure Meinung dazu?
14. Rechte an den Inhalten der Weblogs
a. Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.
b. Weiters ermöglicht Knallgrau den Benutzern, ganze Weblogs mit den Kommentaren anderer Benutzer zu importieren und zu exportieren. Der Benutzer gestattet das Importieren und Exportieren sowie das Kommentieren der von ihm erstellter Weblogs und verpflichtet sich, von ihm importierte Kommentare zu kennzeichnen (z.B."Kommentar von User X importiert von User Y").
Ist das unbedenklich? Wird das von jedem kostenlosen Anbieter von Weblogs so gesehen und gehandhabt? Wie ist Eure Meinung dazu?
goldfederchen - 2. Nov, 14:40
5 Kommentare - Kommentar verfassen - 0 Trackbacks
336 mal gelesen
Nielsson - 2. Nov, 15:21
Wo ist das Problem? Weil sie was ändern könnten? Aber das kannst du doch dann sehen?
Unverarbeitet auf der anderen Seite geht es halt auch nicht: Ein Bild zum Beispiel muss verkleinert werden.
Unverarbeitet auf der anderen Seite geht es halt auch nicht: Ein Bild zum Beispiel muss verkleinert werden.
goldfederchen - 2. Nov, 16:57
So wie ich das lese, räume ich Knallgrau alle Rechte an meinen Texten und Bildern ein. Ich hätte aber schon gerne die Urheberrechte an meinen Texten selber behalten. Ich habe doch so gar keine Kontrolle darüber, wo meine Texte verwendet werden. (Ich weiß, habe ich anders auch nicht, aber hier geschieht es sozusagen mit meiner Genehmigung - oder verstehe ich da irgendwas völlig falsch?)
Nielsson - 3. Nov, 08:35
Zur Veröffentlichung räumst du Bearbeitungsrechte ein.
Ich weiß nicht wie eindeutig das ist, aber ich lese das nicht als Überlassung sämtlicher (Urheber-) Rechte.
Ich weiß nicht wie eindeutig das ist, aber ich lese das nicht als Überlassung sämtlicher (Urheber-) Rechte.
SabineD - 20. Nov, 20:42
Sorry, dass ich mich einklinke ;)
Urheberrechte kann man nicht übertragen und die wird auch kein Dritter beanspruchen können und dürfen. Jedenfalls nicht in D. Allerdings hat Knallgau eine Verbreitungs-/Publikationsfunktion - jeder Beitrag wird im I-Net veröffentlicht und damit vielen Menschen zugänglich gemacht. Das muss der Blogger akzeptieren, denn sonst könnte man rein theoretisch im Nachhinein hingehen und den Bloganbieter verklagen wegen Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzung.
Was Bilder u.Co. angeht, denke ich, dass hiermit einfach der Größenrahmen gemeint ist, der zulässig ist und nicht überschritten werden soll. Und Bearbeitungsrechte usw. - wenn ein Blogger Rechte Dritter verletzt - z.B. woanders Texte und Bilder klaut und veröffentlicht -, muss der Bloganbieter sich selbst schützen und auf Aufforderung in der Lage sein, solche Blogs offline zu setzen, um sich vor Klagen zu schützen.
Da man nicht einfach hergehen und private Daten fordern kann, ist in dem Fall Knallgau die erste Adresse, an die sich jemand wendet, wenn er rechtswidrige Sachen in einem Blog ohne Impressum findet. Und es ist ja problemlos möglich, hier ein anonymes Blog zu betreiben.
Ich denke also nicht, dass du Angst haben musst, dass du aufgrund dieser Dinge deine geschützten Texte oder Bilder woanders finden wirst, weil der Bloganbieter sich daran bereichert. Das dient, im Gegenteil, eher unserem Schutz. ;)
Schönen Abend
SabineD
Urheberrechte kann man nicht übertragen und die wird auch kein Dritter beanspruchen können und dürfen. Jedenfalls nicht in D. Allerdings hat Knallgau eine Verbreitungs-/Publikationsfunktion - jeder Beitrag wird im I-Net veröffentlicht und damit vielen Menschen zugänglich gemacht. Das muss der Blogger akzeptieren, denn sonst könnte man rein theoretisch im Nachhinein hingehen und den Bloganbieter verklagen wegen Urheber- oder Nutzungsrechtsverletzung.
Was Bilder u.Co. angeht, denke ich, dass hiermit einfach der Größenrahmen gemeint ist, der zulässig ist und nicht überschritten werden soll. Und Bearbeitungsrechte usw. - wenn ein Blogger Rechte Dritter verletzt - z.B. woanders Texte und Bilder klaut und veröffentlicht -, muss der Bloganbieter sich selbst schützen und auf Aufforderung in der Lage sein, solche Blogs offline zu setzen, um sich vor Klagen zu schützen.
Da man nicht einfach hergehen und private Daten fordern kann, ist in dem Fall Knallgau die erste Adresse, an die sich jemand wendet, wenn er rechtswidrige Sachen in einem Blog ohne Impressum findet. Und es ist ja problemlos möglich, hier ein anonymes Blog zu betreiben.
Ich denke also nicht, dass du Angst haben musst, dass du aufgrund dieser Dinge deine geschützten Texte oder Bilder woanders finden wirst, weil der Bloganbieter sich daran bereichert. Das dient, im Gegenteil, eher unserem Schutz. ;)
Schönen Abend
SabineD
goldfederchen - 21. Nov, 08:15
Danke für Deine Aufklärung, Sabine. Mir war in diesem Fall wirklich nicht klar, wie das gemeint war. Und die Urheberrechte sind so ein weites Feld mit so vielen unklaren Bereichen, dass da im Prinzip fast alles möglich zu sein scheint.




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