Nachdenkenswert
Über diesen Hinweis bin ich gerade in einem anderen Twoday-Weblog gestolpert. Leider überlas ich das bei meiner Anmeldung hier.
14. Rechte an den Inhalten der Weblogs
a. Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.
b. Weiters ermöglicht Knallgrau den Benutzern, ganze Weblogs mit den Kommentaren anderer Benutzer zu importieren und zu exportieren. Der Benutzer gestattet das Importieren und Exportieren sowie das Kommentieren der von ihm erstellter Weblogs und verpflichtet sich, von ihm importierte Kommentare zu kennzeichnen (z.B."Kommentar von User X importiert von User Y").
Ist das unbedenklich? Wird das von jedem kostenlosen Anbieter von Weblogs so gesehen und gehandhabt? Wie ist Eure Meinung dazu?
14. Rechte an den Inhalten der Weblogs
a. Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.
b. Weiters ermöglicht Knallgrau den Benutzern, ganze Weblogs mit den Kommentaren anderer Benutzer zu importieren und zu exportieren. Der Benutzer gestattet das Importieren und Exportieren sowie das Kommentieren der von ihm erstellter Weblogs und verpflichtet sich, von ihm importierte Kommentare zu kennzeichnen (z.B."Kommentar von User X importiert von User Y").
Ist das unbedenklich? Wird das von jedem kostenlosen Anbieter von Weblogs so gesehen und gehandhabt? Wie ist Eure Meinung dazu?
goldfederchen - 2. Nov, 14:40
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